AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GG.Energy UG (haftungsbeschränkt), Smartphoniker · Stand: 21.09.2026 · Version 1.3
Aufbau: Teil A (§§ 1 bis 7) und Teil F (§§ 18 bis 21) gelten für alle Verträge. Teil B (§§ 8 bis 14) gilt für Reparaturen, Teil C (§ 15) für Käufe bei uns, Teil D (§ 16) für den Ankauf durch uns, Teil E (§ 17) für das Geräte-Abo.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich, Einbeziehung
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen
GG.Energy UG (haftungsbeschränkt), Smartphoniker Bahnhofstraße 30, 24223 Schwentinental Telefon +49 4307 2993900 · support@smartphoniker.de Geschäftsführende Gesellschafter: Benedikt Görges, Kai Genz Amtsgericht Kiel, HRB 27357 KI · USt-IdNr. DE451479385
(„wir", „uns", „Smartphoniker") und ihren Kunden.
1.2 Erfasste Leistungen. Reparatur- und Serviceleistungen an elektronischen Geräten, gleich ob in der Filiale, im Online-Shop, per E-Mail, Chat, telefonisch oder im Einsendeverfahren beauftragt, Diagnose- und Angebotsleistungen (§ 8), Kaufverträge über Zubehör, Ersatzteile, sonstige Waren und Geräte (§ 15), der Ankauf gebrauchter Geräte (§ 16) sowie ergänzend das Geräte-Abo (§ 17). Reparaturleistungen sind Werkverträge (§§ 631 ff. BGB), soweit nicht nach § 10.6 eine Dienstleistung nach Aufwand vereinbart ist.
1.3 Begriffe. Verbraucher und Unternehmer sind Personen im Sinne der §§ 13, 14 BGB. Textform umfasst auch E-Mail und Chat-Nachricht.
1.4 Keine abweichenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leisten.
1.5 Einbeziehung. Wir weisen vor Vertragsschluss auf diese AGB hin. In unserer Filiale hängt eine Übersicht aus; der vollständige Text liegt dort am Tresen jederzeit zur Einsicht bereit und ist unter smartphoniker.de/agb abrufbar. Auf Wunsch händigen wir ihn aus oder übersenden ihn in Textform. Der Kunde erklärt sein Einverständnis durch Auftragserteilung, Übergabe oder Einsendung des Gerätes oder Zahlung, je nachdem, was zuerst geschieht. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
1.6 Vorrang von Rahmenverträgen. Erteilt uns ein Versicherer, Serviceprovider oder sonstiger Dritter einen Auftrag auf Grundlage eines Rahmenvertrags mit uns, ist dieser Dritte unser Vertragspartner, nicht der Eigentümer oder Nutzer des Gerätes. Vorrangig gelten dann die Bedingungen des Rahmenvertrags, insbesondere zu Preisen, Fristen, Garantiedauer, Weitergabe an Dritte und Gerichtsstand; diese AGB gelten nur ergänzend. Die Hinweise nach §§ 9 bis 12 geben wir dem Nutzer des Gerätes mit den Unterlagen, die er von uns erhält.
§ 2 Vertragsschluss, Fristen, Kündigung
2.1 Filiale. Der Vertrag kommt mit Erteilung bzw. Bestätigung des Reparaturauftrags zustande; ein Widerrufsrecht besteht nicht (§ 3.2).
2.2 Einsendereparatur. Die Einsendung allein ist kein Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unseren Kostenvoranschlag annimmt, spätestens mit Beginn der Reparatur.
2.3 Online-Shop, E-Mail, Chat, Telefon. Die Darstellung unserer Leistungen ist kein bindendes Angebot. Mit Bestellbutton bzw. Auftragserteilung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab; die Eingangsbestätigung ist keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Annahme erklären oder mit der Ausführung beginnen. Es gilt § 3.
2.4 Ersatzteilverfügbarkeit. Ersatzteile werden regelmäßig auftragsbezogen beschafft. Ist ein Teil nicht oder nicht in vertretbarer Zeit beschaffbar und haben wir dies nicht zu vertreten, können wir zurücktreten; wir informieren unverzüglich und erstatten bereits erbrachte Gegenleistungen.
2.5 Zeitangaben. Angaben zur Reparatur- oder Lieferdauer sind unverbindliche Circa-Angaben, soweit nicht in Textform ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde; dieser setzt unsere vorherige Bestätigung der Teileverfügbarkeit voraus.
2.6 Irrtum. Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- oder Übermittlungsfehlern in unserer Auftragsbestätigung können wir anfechten; den Irrtum müssen wir nachweisen. Geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.
2.7 Kündigung durch den Kunden. Der Kunde kann den Reparaturvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Wir rechnen die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen ab: Diagnose, Arbeitszeit und auftragsbezogen beschaffte Ersatzteile, soweit diese nicht zurückgegeben werden können oder eine Rücknahmegebühr anfällt. Wir berechnen den tatsächlichen Aufwand, keine Pauschale; der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Kunden gestattet. Nicht verbrauchte Vorauszahlungen erstatten wir unverzüglich.
2.8 Minderjährige. Aufträge und Bestellungen von Personen unter 18 Jahren nehmen wir nur an, wenn ein gesetzlicher Vertreter zustimmt oder der Auftrag mit Mitteln bewirkt wird, die dem Minderjährigen zu diesem Zweck überlassen wurden (§§ 107, 110 BGB). Wir dürfen einen Nachweis verlangen und die Bearbeitung bis zu dessen Vorlage zurückstellen.
2.9 Höhere Gewalt. Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen (etwa Naturereignisse, Streik, Energie- oder Lieferausfälle, behördliche Maßnahmen oder Störungen der Lieferkette), verlängern die Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten wir unverzüglich.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
3.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular enthält unsere Widerrufsbelehrung; sie ist Bestandteil dieser AGB, unter smartphoniker.de/widerruf abrufbar und wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss als eigenes Dokument auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
3.2 Bei Verträgen, die in unseren Geschäftsräumen unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
3.3 Vorzeitiger Beginn. Auf ausdrücklichen Wunsch beginnen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist. Dafür holen wir vorher eine gesonderte, ausdrückliche Erklärung ein, mit welcher der Verbraucher den vorzeitigen Beginn verlangt und bestätigt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB) und dass er bei Widerruf vor vollständiger Erfüllung Wertersatz nach § 357a Abs. 2 BGB schuldet. Bei Aufträgen per E-Mail oder Chat holen wir die Erklärung im selben Kanal ein; sie wird nicht durch diese AGB ersetzt. Wir weisen zusätzlich vor Abgabe der Vertragserklärung hierauf hin (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EGBGB).
3.4 Ausnahmen. Kein Widerrufsrecht besteht bei Waren nach Kundenspezifikation (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) und bei entsiegelten Datenträgern (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB).
§ 4 Preise, Zahlung, Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt
4.1 Preise. Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern ausgewiesene Nettopreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Gebrauchte Geräte verkaufen wir teils differenzbesteuert nach § 25a UStG, teils regelbesteuert; die Kennzeichnung erfolgt am Artikel. Bei differenzbesteuerten Artikeln wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
4.2 Fälligkeit. Die Vergütung ist mit Abnahme bzw. Zugang der Fertigstellungsanzeige fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsarten; bei Vorkasse versenden wir nach Zahlungseingang.
4.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
4.4 Werkunternehmerpfandrecht. Wegen unserer Forderungen aus dem Reparaturauftrag steht uns ein Pfandrecht am Gerät zu (§§ 647, 1257 BGB); wir können die Herausgabe bis zur Begleichung der fälligen Forderungen aus diesem Auftrag verweigern. Gegenüber Unternehmern sichert das Pfandrecht auch Forderungen aus früheren Aufträgen desselben Kunden.
4.5 Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Waren und eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht untrennbar mit dem Gerät verbunden sind.
4.6 Verzug. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§ 288 BGB); weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
§ 5 Versand und Transport
5.1 Versandart. Wir versenden innerhalb Deutschlands als versichertes DHL-Paket mit Sendungsverfolgung und stellen für Einsendungen auf Wunsch ein Retourenlabel bereit. Lieferungen in andere Länder nur nach gesonderter Vereinbarung.
5.2 Versandkosten. Soweit der Kunde die Versandkosten trägt (Ziffer 5.4), gelten je Versandweg, für Reparatursendungen wie für Warenverkäufe, folgende Pauschalen:
Bei Aktionen können abweichende Konditionen gelten; maßgeblich ist die Angabe im Bestellprozess. Sendungen über 2.500,00 € Wert versenden wir nur nach gesonderter Vereinbarung. Unsere Retourenlabels sind standardmäßig bis 500,00 € versichert; bei höherwertigen Geräten stellen wir auf Hinweis des Kunden ein Label der höheren Stufe bereit.
5.3 Wertangabe. Der Kunde teilt uns vor dem Versand den Wiederbeschaffungswert des Gerätes im vorliegenden Zustand mit; ohne Angabe gilt die Stufe bis 500,00 €. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Ersatz auf die tatsächlich eingeschlossene Versicherungssumme begrenzt, soweit uns kein weitergehendes Verschulden trifft.
5.4 Kostentragung. Der Kunde trägt die Kosten des Hinversands sowie beider Wege, wenn er den Auftrag nach der Diagnose nicht erteilt, seine Mängelanzeige unbegründet ist oder ein erneuter Versandversuch wegen unzutreffender Adressangaben nötig wird. Wir tragen die Kosten des Rückversands nach durchgeführter Reparatur sowie beider Wege bei Nacherfüllung (§ 635 Abs. 2 BGB), im Garantiefall nach § 18.5 und bei wirksamem Widerruf, soweit wir nicht wirksam auf die Rücksendekosten hingewiesen haben.
5.5 Transportrisiko. Sendet der Kunde mit selbst gewähltem Dienstleister und Label ein, trägt er als Absender das Transportrisiko auf dem Hinweg. Stellen wir Label oder Versandweg, erfolgt der Hinversand auf unsere Gefahr. Beim Verkauf an Verbraucher geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB); die Rücksendung reparierter Geräte an Verbraucher erfolgt auf unsere Gefahr. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister über.
5.6 Verpackung, Nachweise, Schadensmeldung. Versanddienstleister ersetzen Transportschäden nur bei ordnungsgemäßer Verpackung und vollständigen Nachweisen. Der Kunde verpackt das Gerät daher transportsicher (stabiler Karton, allseitig mindestens 4 cm Polstermaterial, keine Versandtaschen, Gerät gegen Verrutschen gesichert) und hält Einlieferungsbeleg und Wertnachweis vor. Er prüft eingehende Sendungen unverzüglich und übermittelt uns bei Transportschäden innerhalb von zwei Werktagen nach Zustellung an support@smartphoniker.de Fotos der Verpackung von allen Seiten einschließlich Etikett, des geöffneten Kartons mit Polstermaterial im unveränderten Zustand und des beschädigten Gerätes sowie eine kurze Schadensbeschreibung; die Verpackung ist bis zum Abschluss der Schadensbearbeitung aufzubewahren. Die kurze Frist beruht auf § 438 HGB.
5.7 Folgen unterbliebener Mitwirkung. Kommt der Kunde den Pflichten nach Ziffern 5.3 und 5.6 nicht nach, ist der hierauf entfallende Schadensanteil als Mitverschulden nach § 254 BGB zu berücksichtigen.
5.8 Verlust der Sendung. Ist eine Sendung nicht zugestellt worden, teilt der Kunde uns dies unverzüglich mit; wir beauftragen eine Nachforschung. Innerdeutsch gilt eine Sendung nach 20 Tagen ab Übernahme als verloren (§ 424 HGB). Wir können die Regulierung bis zum Abschluss der Nachforschung zurückstellen, längstens vier Wochen ab unserer Schadensmeldung. Maßgeblich für die Höhe ist der Zustand bei Übergabe an den Versanddienstleister; bei defekt eingesandten Geräten also der Zeitwert im defekten Zustand (§§ 14.5, 19.3).
§ 6 Verfügungsbefugnis, Gerätesperren, Datenlöschung
Diese Regelung gilt für Reparaturaufträge, für Austausch- und Leihgeräte (§ 14) und für den Ankauf (§ 16).
6.1 Verfügungsbefugnis. Der Kunde sichert zu, dass er zur Beauftragung bzw. Veräußerung berechtigt ist, das Gerät nicht aus einer Straftat stammt und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei konkreten Anhaltspunkten für unrechtmäßige Herkunft können wir die Bearbeitung ablehnen und das Gerät bis zur Klärung zurückhalten.
6.2 Gerätesperren. Der Kunde deaktiviert vor Übergabe alle herstellerseitigen Aktivierungs-, Konto- und Diebstahlschutzsperren oder stellt uns die für Reparatur und Funktionsprüfung erforderlichen Zugangsdaten bereit. Erfasst sind alle Systeme, insbesondere Apple-ID/iCloud-Aktivierungssperre, Google-Konto und Factory Reset Protection, Samsung-Konto und Reactivation Lock, Mi-Account, Huawei-ID sowie MDM- und Firmenprofile.
6.3 Folgen einer bestehenden Sperre. Kann eine Reparatur oder Funktionsprüfung wegen einer nicht deaktivierten Sperre nicht abgeschlossen werden, weisen wir den Kunden darauf hin und setzen eine angemessene Frist. Verstreicht sie erfolglos, können wir den Auftrag beenden und die Diagnosepauschale nach § 8.2 berechnen, sofern der Kunde bei Auftragserteilung auf sie hingewiesen wurde. Beim Ankauf und bei Rückgabe eines Leihgerätes gilt das Gerät bis zur Entfernung der Sperre als nicht verwertbar bzw. nicht zurückgegeben; wir können Zahlung oder Kautionsrückzahlung nach § 273 BGB zurückhalten.
6.4 Datenlöschung durch den Kunden. Vor Übergabe eines Gerätes zum Ankauf, vor Rückgabe eines Leihgerätes und vor Herausgabe eines ersetzten Gerätes nach § 14.5 löscht der Kunde seine Daten und entfernt seine SIM- bzw. eSIM-Profile.
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich nach DSGVO und BDSG; Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
7.2 Zugriff auf Gerätedaten. Ein Zugriff auf gespeicherte Inhalte erfolgt nur, soweit für Fehlerdiagnose, Reparatur oder Funktionsprüfung technisch erforderlich. Darüber hinausgehendes Einsehen, Kopieren, Speichern oder Weitergeben findet nicht statt; unsere Mitarbeiter sind auf Vertraulichkeit verpflichtet.
7.3 Dritte. Ist die Einschaltung eines Dritten erforderlich (z. B. Herstellerservice, Partnerbetrieb), übermitteln wir das Gerät nur im erforderlichen Umfang und auf Grundlage entsprechender vertraglicher Verpflichtungen.
7.4 Unternehmerkunden. Übergibt ein Unternehmerkunde Geräte mit personenbezogenen Daten Dritter, schließen die Parteien auf Verlangen einer Partei einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Bis dahin sichert der Unternehmerkunde die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Übergabe zu.
Teil B: Reparatur- und Serviceleistungen
§ 8 Diagnose, Angebot und Kostenvoranschlag
8.1 Preisauskunft und schriftliches Angebot. Eine mündliche Preisauskunft ohne Öffnen und technische Prüfung ist unentgeltlich. Für ein schriftliches Angebot oder eine schriftliche Schadenseinschätzung berechnen wir 30,00 € (inkl. USt.). Auf diesen Betrag weisen wir vor der Beauftragung hin; mit der Beauftragung ist er vereinbart. Bei anschließender Auftragserteilung rechnen wir ihn vollständig an; neben der Diagnosepauschale nach Ziffer 8.2 wird er nicht zusätzlich berechnet.
8.2 Diagnosepauschale. Für eine technische Fehleranalyse mit Öffnen und Prüfen des Gerätes berechnen wir eine Aufwandspauschale, wenn der Auftrag ohne bekannten Defekt erteilt wurde, das Gerät irreparabel bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll reparabel ist, der Kunde den Kostenvoranschlag ablehnt oder nach der Diagnose nicht beauftragt, oder die Bearbeitung an einer Gerätesperre nach § 6.3 scheitert.
8.3 Rechtsnatur und Vereinbarung. Die Diagnosepauschale ist Entgelt für die erbrachte Analyseleistung (§ 632 BGB), keine Schadenspauschale. Auf sie weisen wir vor Beginn der Diagnose hin und halten sie im Auftrag fest; mit der Erteilung des Diagnoseauftrags ist sie vereinbart.
8.4 Bindefrist. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als „Festpreis" bezeichnet. Wir halten uns 14 Kalendertage ab Zugang gebunden; bei stark schwankenden Ersatzteilpreisen können wir im Angebot ausdrücklich eine kürzere Frist angeben. Danach mögliche Mehrkosten teilen wir vor Ausführung mit.
8.5 Kostenüberschreitung. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 15 %, informieren wir unverzüglich und holen die Entscheidung des Kunden ein; die Arbeiten ruhen bis dahin. § 650 BGB bleibt unberührt.
8.6 Fremdreparaturen. Wurde das Gerät zuvor von Dritten geöffnet oder repariert, kann dies die Reparatur erschweren, verteuern oder unmöglich machen; wir können den Auftrag gegen Berechnung der Diagnosepauschale ablehnen.
8.7 Wirtschaftlicher Totalschaden. Erreichen oder übersteigen die Reparaturkosten laut Diagnose den Wiederbeschaffungswert, teilen wir dies mit und reparieren nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Kunden. Ziffer 8.2 bleibt unberührt.
§ 9 Zustand des Gerätes, Vorschäden, Gebrauchsspuren
9.1 Zustandserfassung. Wir erfassen den Zustand bei Annahme bzw. Wareneingang und dokumentieren erkennbare Vorschäden. Der Kunde gibt ihm bekannte Vorschäden bei Auftragserteilung an, insbesondere Displaybruch, Dellen, verbogenes Gehäuse oder Rahmen, Feuchtigkeitseinwirkung, frühere Reparaturen und bekannte Funktionsstörungen. Unsere Erfassung ist eine äußere Sichtprüfung mit vertretbarem Aufwand, ergänzt um eine ohne Reparatur mögliche Funktionsprüfung, keine vollständige technische Untersuchung.
9.2 Umfang der Leistung. Wir führen genau die Leistung aus, die im Reparaturauftrag bezeichnet ist. Alles, was dort nicht steht, bleibt unverändert, auch wenn es beschädigt ist. Beauftragt der Kunde etwa nur den Displaytausch, bleibt eine gebrochene Rückseite gebrochen, ein verbogener Rahmen verbogen und ein Kratzer im Kameraglas vorhanden. Ebenso bleiben allgemeine Gebrauchsspuren wie Kratzer, Abrieb, Dellen und Lackabplatzer erhalten. Wünscht der Kunde, dass wir auch andere Schäden beheben, ist das gesondert zu beauftragen und wird gesondert berechnet.
9.3 Bauteile, die nur als Baugruppe tauschbar sind. Bei vielen Geräten lässt sich ein Bauteil technisch nicht einzeln tauschen, weil es fest mit anderen Teilen verbunden ist. Ein Displaymodul enthält je nach Modell den Mittelrahmen, Dichtungen, Hörer oder Sensoren. Tauschen wir ein solches Modul, tauschen wir diese Teile zwangsläufig mit. Das ist notwendige Folge der beauftragten Reparatur, keine zusätzliche Leistung, und begründet weder einen Aufpreis noch einen eigenen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch für die mitgetauschten Teile über § 18.5 hinaus. Umgekehrt tauschen wir nichts mit, was sich getrennt ausbauen lässt und nicht beauftragt wurde.
9.4 Auswirkungen von Vorschäden. Vorschäden am Gerät können sich auf das Ergebnis der Reparatur auswirken. Beispiele, die Liste ist nicht abschließend: Ein verformter, verbogener oder gerissener Rahmen kann dazu führen, dass ein neues Display nicht spaltfrei sitzt, an den Rändern absteht, sich früher löst oder erneut bricht. Eine gestauchte Gehäuseecke kann verhindern, dass sich das Gerät wieder vollständig schließen lässt. Vorgeschädigte Steckverbinder können beim Lösen brechen. Wir weisen den Kunden hierauf vor Auftragsausführung hin, sobald uns ein solcher Vorschaden bekannt ist.
9.5 Verdeckte Vorschäden. Elektronische Geräte weisen häufig nicht sichtbare Vorschäden auf (Mikrorisse, Korrosion, vorgeschädigte Steckverbinder, Flexkabel, Klebeverbindungen). Zeigt sich ein solcher Vorschaden erst beim Öffnen oder führt er trotz fachgerechter Arbeit zu einem weiteren Defekt, liegt darin keine Pflichtverletzung; wir informieren unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.
9.6 Einordnung. Die Eigenschaften nach Ziffern 9.2 bis 9.4 sind vereinbarte Beschaffenheit und kein Mangel unserer Werkleistung (§ 18.3).
9.7 Was wir festhalten. Erkennbare Vorschäden und Funktionsstörungen, die uns bei Annahme oder während der Bearbeitung auffallen, halten wir im Auftrag fest. Der Kunde erhält diese Angaben mit seinen Auftragsunterlagen. Funktionen, die dort als bereits bei Annahme gestört vermerkt sind, schulden wir nicht, soweit ihre Wiederherstellung nicht ausdrücklich beauftragt wurde. Wir bitten den Kunden, das Gerät bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Abweichungen sofort zu melden. An seinen gesetzlichen Rechten und an der Beweislast ändern diese Angaben nichts.
§ 10 Durchführung, Ersatzteile, Funktionseinschränkungen
10.1 Fachgerechte Ausführung. Wir reparieren nach dem anerkannten Stand der Technik und, soweit uns zugänglich, nach den Vorgaben des Geräteherstellers.
10.2 Ersatzteilvarianten. Welche Variante verbaut wird, weisen wir im Angebot, auf der Produktseite bzw. im Reparaturauftrag aus; sie wird als Beschaffenheit vereinbart:
Bei bestimmten Bauteilen, insbesondere Displays und Rückseiten neuerer Gerätegenerationen, sind fabrikneue Originalteile im freien Handel nicht erhältlich; dann verwenden wir aufbereitete Originalteile oder Teile der Varianten Premium bzw. Standard.
10.3 Funktionseinschränkungen. Nicht-Originalteile und aufbereitete Teile können einzelne Gerätefunktionen einschränken oder entfallen lassen, insbesondere bei Displays und Akkus. Betroffen sein können: Stifteingabe (z. B. Apple Pencil) einschließlich Druck- und Neigungserkennung, True Tone und Umgebungslichtsensor, Bildwiederholrate (z. B. 120 Hz/ProMotion), Always-On-Display, Helligkeit, Farbdarstellung und Blickwinkel, Touch-Verhalten, Face ID, haptisches Feedback, Anzeige des Batteriezustands sowie herstellerseitige Systemhinweise (z. B. „Unbekanntes Teil“). Welche Einschränkungen bei der gewählten Variante und dem Gerät des Kunden nach unserem Kenntnisstand bestehen, benennen wir vor Auftragsausführung konkret im Angebot, auf der Produktseite und im Reparaturauftrag, der dem Kunden in Textform zugeht; die dort benannten Einschränkungen sind vereinbarte Beschaffenheit und kein Mangel.
10.4 Nicht benannte Einschränkungen. Für nicht vorab benannte Einschränkungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach § 18 uneingeschränkt. Treten Einschränkungen erst später ein, weil der Hersteller Betriebssystem oder Prüfroutinen ändert, liegt darin keine Pflichtverletzung unsererseits.
10.5 Wechsel auf ein Originalteil. Der Einbau eines Originalteils anstelle eines Premium- oder Standardteils ist auf Wunsch gegen Aufpreis möglich. Erfolgt der Tausch als Nacherfüllung wegen eines Mangels unserer Leistung, tragen wir die Kosten (§ 635 Abs. 2 BGB).
10.6 Wasserschäden, Datenrettung, Datenübertragung. Bei flüssigkeitsgeschädigten Geräten, bei Datenrettungsversuchen und bei der Übertragung oder Einrichtung von Daten auf ein anderes Gerät ist ein vollständiger Erfolg technisch nicht vorhersehbar; insbesondere lassen sich zwischen unterschiedlichen Betriebssystemen nicht alle Daten und Einstellungen übernehmen. Solche Arbeiten werden als Dienstleistung nach Aufwand (§§ 611 ff. BGB) vereinbart, nicht als Werkvertrag mit Erfolgsbezug; darauf weisen wir vor Auftragserteilung ausdrücklich hin. Die vereinbarte Vergütung ist auch dann geschuldet, wenn das angestrebte Ergebnis nicht oder nicht vollständig erreicht wird, auch dann, wenn dies auf fehlenden oder unzutreffenden Zugangsdaten des Kunden beruht. Wir schulden eine fachgerechte und sorgfältige Ausführung. Eine Garantie nach § 18.5 gewähren wir hierauf nicht; gesetzliche Ansprüche wegen mangelhafter Leistungserbringung bleiben unberührt.
10.7 Altteile, Rücknahme. Ausgebaute defekte Teile gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über und werden fachgerecht entsorgt oder verwertet, sofern der Kunde nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich ihre Herausgabe verlangt; ein nachträglicher Herausgabeanspruch besteht nicht. Ausgetauschte Akkus und Elektroaltgeräte nehmen wir im gesetzlichen Umfang nach ElektroG und BattG unentgeltlich zurück.
10.8 Systemsoftware und Updates. Für Diagnose, Reparatur und Funktionsprüfung kann es erforderlich sein, die Systemsoftware zu aktualisieren, neu aufzuspielen oder wiederherzustellen. Das Gerät läuft danach unter Umständen mit einer neueren Betriebssystemversion; eine Rückkehr zu einer älteren Version ist herstellerseitig regelmäßig nicht möglich. Einzelne Apps, Zubehörteile oder Einstellungen können mit der neueren Version nicht mehr oder nur eingeschränkt zusammenarbeiten. Wir weisen den Kunden darauf hin, sobald ein solcher Schritt absehbar ist, und führen ihn nur nach Abstimmung durch, es sei denn, der Kunde hat ihn im Auftrag allgemein freigegeben. Wirkungen eines herstellerseitigen Betriebssystem- oder Sicherheitsupdates sind kein Mangel unserer Leistung.
10.9 Einsatz Dritter. Wir dürfen zur Erfüllung des Auftrags fachlich geeignete Dritte einsetzen; unser Vertragspartner bleiben wir. § 7.3 gilt für die Übermittlung des Gerätes.
§ 11 Wasserdichtigkeit, IP-Schutzklasse, Herstellergarantie
11.1 Keine Dichtigkeit nach Öffnung. Werkseitige Dichtigkeitseigenschaften (z. B. IP67, IP68, IPX4) entstehen beim Hersteller unter Laborbedingungen mit Spezialwerkzeugen, Originaldichtungen und maschineller Prüfung und sind außerhalb der Herstellerfertigung technisch nicht reproduzierbar. Sobald ein Gerät zu Reparaturzwecken geöffnet wird, ist es nicht mehr wasserdicht.
11.2 Beschaffenheitsvereinbarung. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das Gerät nach der Reparatur nicht als wasserdicht oder spritzwassergeschützt gilt, unabhängig davon, ob Originaldichtungen verwendet und Herstellervorgaben eingehalten wurden. Das Fehlen der Dichtigkeit ist vereinbarte Beschaffenheit und kein Mangel. Wir weisen darauf vor Auftragsausführung gesondert hin; der Hinweis ist Bestandteil des Reparaturauftrags. Wir empfehlen, das Gerät danach vor Feuchtigkeit zu schützen.
11.3 Flüssigkeitseintritt. Ein späterer Flüssigkeitseintritt stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung dar. Unsere Verantwortung bleibt unberührt, wenn er darauf beruht, dass wir das Gerät mangelhaft verschlossen oder eine geschuldete Dichtung fehlerhaft verbaut haben.
11.4 Herstellergarantie. Durch Öffnen und Bauteiltausch durch einen nicht autorisierten Betrieb kann eine bestehende Herstellergarantie ganz oder teilweise entfallen; darauf weisen wir vor Auftragsausführung hin. Häufig besteht für den vorliegenden Schaden ohnehin kein Garantieanspruch, weil Herstellergarantien Schäden durch äußere Einwirkung regelmäßig nicht abdecken. Gesetzliche Mängelrechte gegenüber Hersteller oder Verkäufer bleiben unberührt.
§ 12 Deine Daten auf dem Gerät
12.1 Datensicherung ist Sache des Kunden. Der Kunde erstellt vor Übergabe bzw. Einsendung eine vollständige, aktuelle und wiederherstellbare Sicherung sämtlicher Daten auf einem separaten Datenträger oder in einem Cloud-Dienst und prüft deren Wiederherstellbarkeit; wir weisen im Reparaturauftrag hierauf hin. Vor jeder Nacherfüllung gilt diese Pflicht erneut.
12.2 Technisch unvermeidbares Risiko. Bei Reparaturen, insbesondere bei Arbeiten am Logicboard, Lötarbeiten, Datenrettungsversuchen, Software-Wiederherstellungen, Firmware-Updates oder Zurücksetzungen, können Daten unwiederbringlich verloren gehen, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung unsererseits beruht.
12.3 Kein Wiederherstellungsanspruch. Sicherung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Übertragung von Daten sind nicht Vertragsgegenstand, soweit nicht ausdrücklich und gesondert beauftragt. Auf Wunsch erstellen wir vor der Reparatur eine Datensicherung nach gesondertem Kostenvoranschlag. Eine gesondert beauftragte Datenrettung erfolgt ohne Erfolgsgarantie (§ 10.6).
12.4 Haftung bei Datenverlust. Für Datenverlust haften wir nach § 19. Abweichend von § 19.2 ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäß erstellten Sicherungskopie erforderlich gewesen wäre; das gilt nicht, wenn Erhaltung oder Wiederherstellung von Daten ausdrücklich und gesondert beauftragt war. Hat der Kunde die Sicherung nach Ziffer 12.1 nicht, nicht vollständig oder nicht überprüfbar erstellt, ist dies als Mitverschulden nach § 254 BGB zu berücksichtigen.
12.5 Zurücksetzen. Bei bestimmten Fehlerbildern sind Werksreset oder Neuinstallation des Betriebssystems technisch unvermeidbar; dabei gehen alle Daten verloren. Wir führen solche Schritte nur nach vorheriger Abstimmung durch, es sei denn, der Kunde hat sie im Auftrag allgemein freigegeben.
12.6 Sperrcode. Für Bearbeitung und Funktionsprüfung benötigen wir in der Regel den Geräte-Sperrcode. Wir verwenden ihn ausschließlich für diesen Auftrag, geben ihn nicht an Dritte weiter und löschen ihn zusammen mit den Auftragsdaten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Stellt der Kunde ihn nicht bereit, können wir die Funktionsfähigkeit nicht abschließend prüfen; die Garantie nach § 18.5 entfällt insoweit, als sie Funktionen betrifft, die wir mangels Code nicht prüfen konnten. Die gesetzliche Mängelhaftung bleibt unberührt; der Kunde trägt die Folgen der fehlenden Prüfbarkeit im Rahmen des § 254 BGB.
12.7 Zubehör. Der Kunde entfernt vor der Übergabe sämtliches Zubehör und alle Wechselspeicher: SIM- und eSIM-Karten, Speicherkarten, Schutzhüllen und Cases, Displayschutz, Ladekabel, Netzteile, Kopfhörer, Armbänder, Stifte, Originalverpackung und alles Weitere, was nicht Teil des Gerätes ist. Solches Zubehör ist nicht Gegenstand des Auftrags. Wir erfassen und verwahren es nicht gesondert; für Verlust oder Beschädigung haften wir nach § 19.
12.8 Angebrachte Fremdteile. Am Gerät angebrachte oder aufgeklebte Fremdteile müssen wir bei vielen Reparaturen entfernen, insbesondere bei Arbeiten an Display, Rahmen und Rückseite. Dazu zählen unter anderem Schutzfolien, Panzergläser, Kameraschutzgläser, aufgeklebte MagSafe- und NFC-Ringe, Magnetplatten, Bumper, Skins, Folierungen, Popsockets, Kartenhalter und Ösen. Das Entfernen kann solche Teile zerstören. Ihr Ersatz, ihre Wiederanbringung und eine Erstattung ihres Wertes sind nicht Vertragsbestandteil. Wir bitten deshalb darum, sie vor der Abgabe selbst zu entfernen.
§ 13 Abnahme, Abholung, Annahmeverzug, Verwertung
13.1 Abnahme. Der Kunde nimmt unsere Werkleistung nach Erhalt des Gerätes ab. Fordern wir ihn nach Fertigstellung unter Setzung einer Frist von 14 Kalendertagen zur Abnahme auf und verweigert er sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn wir sie mit der Aufforderung in Textform auf die Folgen hingewiesen haben.
13.2 Abholfrist und Lagergeld. Der Kunde holt das Gerät innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Fertigstellungs- bzw. Abholmeldung ab oder nimmt die Rücksendung entgegen; danach gerät er in Annahmeverzug. Ab dem 15. Kalendertag berechnen wir für die Mehraufwendungen der Aufbewahrung und Versicherung (§ 304 BGB) ein pauschales Lagergeld von 1,00 € je angefangenem Kalendertag, höchstens 50,00 € insgesamt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
13.3 Verwertung. Holt der Kunde das Gerät trotz Fälligkeit unserer Forderung nicht ab, sind wir zur Pfandverwertung nach §§ 1233 ff., 1257 BGB berechtigt, frühestens jedoch sechs Monate nach Zugang der Fertigstellungsmeldung und nach vorheriger schriftlicher Androhung mit Nachfrist von mindestens einem Monat. Ein Mehrerlös über Forderungsbetrag und Verwertungskosten hinaus steht dem Kunden zu.
13.4 Wertlose Geräte. Ist das Gerät wirtschaftlich wertlos, sind wir zwölf Monate nach der Fertigstellungsmeldung und nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Aufforderung berechtigt, es fachgerecht zu entsorgen.
13.5 Datenlöschung. Vor jeder Verwertung oder Entsorgung löschen wir sämtliche Daten auf dem Gerät unwiederbringlich.
§ 14 Nacherfüllung, Totalschaden, Austausch- und Leihgeräte
14.1 Nacherfüllung. Bei einem Mangel unserer Werkleistung leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung (§ 635 Abs. 1 BGB). Der Kunde stellt uns das Gerät hierfür zur Verfügung; Erfüllungsort ist unsere Werkstatt. Die Kosten einschließlich Transport tragen wir (§ 635 Abs. 2 BGB). Ist die Nacherfüllung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, können wir sie verweigern (§ 635 Abs. 3 BGB); dem Kunden stehen dann Minderung (§ 638 BGB, begrenzt auf die vereinbarte Vergütung), Rücktritt und Schadensersatz nach § 19 zu.
14.2 Maßstab jedes Ersatzes. Maßstab ist die Differenz zwischen dem Zustand, in dem sich das Gerät ohne die Pflichtverletzung befunden hätte, und seinem tatsächlichen Zustand. Ein Anspruch auf ein neues, neuwertiges oder höherwertiges Gerät besteht nicht. War das Gerät bei Übergabe an uns defekt, bleibt dieser Zustand Ausgangspunkt der Bewertung.
14.3 Keine Kumulation. Rückzahlung oder Minderung der Reparaturvergütung und Wertersatz für das Gerät werden nicht kumuliert, soweit dies den Kunden besser stellen würde als der ordnungsgemäße Vertragsverlauf. Erhält der Kunde ein Ersatzgerät oder eine Wertentschädigung, wird eine bereits gezahlte Reparaturvergütung angerechnet, soweit sie auf einer Werterhöhung beruht, die dem Kunden anderweitig zugutekommt.
14.4 Totalschaden und Austauschgerät. Geht das uns übergebene Gerät verloren oder wird es so beschädigt, dass eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist, bieten wir ein gleichwertiges Austauschgerät an: gleiches Modell, gleiche Speichergröße, vergleichbares Alter und vergleichbarer Zustand; ein gebrauchtes oder aufbereitetes Gerät gilt als gleichwertig. Ist ein solches Gerät nicht verfügbar, stellen wir eines mit mindestens gleichwertiger Ausstattung bereit; das kann auch ein Neugerät sein. Ein Anspruch auf ein Neugerät besteht nicht. Der Kunde kann stattdessen Zahlung des Wiederbeschaffungswertes verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB); maßgeblich ist der Wert eines gleichartigen Gerätes in dem Zustand, in dem es sich bei Übergabe an uns befand (§ 19.3). Eine bereits gezahlte Reparaturvergütung erstatten wir, soweit die Leistung nicht erbracht wurde; Ziffer 14.3 bleibt unberührt. Für ein Austauschgerät beginnen Gewährleistung und Garantie mit dessen Übergabe neu (§§ 15.2, 18.5).
14.5 Eigentum am ersetzten Gerät. Mit Übergabe des Austauschgerätes oder Zahlung des Wiederbeschaffungswertes geht das ersetzte Gerät in unser Eigentum über, soweit es sich noch in unserem Besitz befindet. Der Kunde erfüllt zuvor seine Pflichten nach § 6.4; bis dahin können wir Übergabe bzw. Auszahlung nach § 273 BGB zurückhalten.
14.6 Leihgerät und Kaution. Auf Wunsch stellen wir für die Dauer der Reparatur ein funktionsfähiges gebrauchtes Gerät bereit. Das ist eine freiwillige Zusatzleistung; ein Anspruch darauf oder auf ein bestimmtes Modell besteht nicht. Wir berechnen eine Bereitstellungsgebühr von 39,00 € (inkl. USt.) je Auftrag zuzüglich einer Kaution von 500,00 €; liegt der Wiederbeschaffungswert des Leihgerätes darunter, beträgt die Kaution höchstens diesen Wert. Die Kaution ist Sicherheit und kein Entgelt, wird nicht angerechnet, ist vor Überlassung zu leisten und kann bei Kartenzahlung als Vorautorisierung reserviert werden. Wir zahlen sie spätestens 14 Tage nach Rückgabe im vertragsgemäßen Zustand vollständig zurück. Wir können mit fälligen Forderungen aus dem Leihverhältnis aufrechnen, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust oder nicht erfolgter Rückgabe; über einen Einbehalt rechnen wir in Textform ab und benennen die Forderung. Ein Verfall der Kaution findet nicht statt.
14.7 Pflichten beim Leihgerät. Der Kunde behandelt das Leihgerät sorgfältig, gibt es nicht an Dritte weiter, nimmt keine Eingriffe vor und gibt es innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rückerhalt seines eigenen Gerätes vollständig mit Zubehör zurück; vorher erfüllt er seine Pflichten nach §§ 6.2 und 6.4. Bei Verlust oder Beschädigung haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften; maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert eines gleichartigen Gerätes in vergleichbarem Zustand, normale Gebrauchsspuren bleiben unberücksichtigt.
Teil C: Kauf von Waren und Geräten
§ 15 Kaufverträge
15.1 Neue Waren und Geräte. Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung.
15.2 Gebrauchte und aufbereitete Geräte. Die Verjährungsfrist verkürzt sich auf zwölf Monate ab Ablieferung. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn wir sie vor Abgabe ihrer Vertragserklärung eigens von der Verkürzung in Kenntnis gesetzt haben und diese ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB): im Online-Shop durch ein gesondertes Bestätigungsfeld im Bestellprozess, in der Filiale durch eine gesonderte Erklärung auf dem Kaufbeleg. Andernfalls bleibt es bei zwei Jahren. Unabhängig davon gewähren wir eine freiwillige Garantie von zwölf Monaten (§ 18.5).
15.3 Zustand gebrauchter Geräte. Der Zustand, also Gebrauchsspuren, Akkukapazität, verbaute Nicht-Originalteile und fehlende Wasserdichtigkeit nach vorangegangener Reparatur, ist in der Artikelbeschreibung bzw. auf dem Kaufbeleg ausgewiesen. Soweit diese Eigenschaften von den objektiven Anforderungen abweichen, gelten sie gegenüber Verbrauchern nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn wir den Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber in Kenntnis gesetzt haben und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB): im Online-Shop durch ein gesondertes Bestätigungsfeld, in der Filiale durch eine gesonderte Erklärung auf dem Kaufbeleg.
15.4 Akkus und gewünschte Gebrauchtteile. Für die Laufzeit von Akkus und für die Funktionalität ausdrücklich vom Kunden gewünschter gebrauchter Ersatzteile gilt die vereinbarte Beschaffenheit; eine bestimmte Restkapazität oder Laufzeit wird nur geschuldet, soweit ausdrücklich zugesagt.
Teil D: Ankauf gebrauchter Geräte
§ 16 Ankauf
16.1 Voraussetzungen. Verkauft der Kunde uns ein Gerät, gelten §§ 6.1, 6.2 und 6.4. Solange eine Konto- oder Aktivierungssperre besteht, ist das Gerät für uns nicht verwertbar; wir können die Zahlung nach § 273 BGB zurückhalten oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zurücktreten.
16.2 Angebot und Prüfung. Unser Ankaufsangebot beruht auf den Angaben des Kunden zu Modell, Speichergröße und Zustand und steht unter dem Vorbehalt der Prüfung bei uns. Weicht der tatsächliche Zustand ab, unterbreiten wir ein angepasstes Angebot; nimmt der Kunde es nicht an, senden wir das Gerät auf unsere Kosten zurück.
16.3 Auszahlung und Eigentumsübergang. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder Kartenzahlung; eine Barauszahlung erfolgt nicht. Mit vollständiger Zahlung geht das Gerät in unser Eigentum über. Übergegangene Geräte löschen wir datenschutzkonform, bevor wir sie aufbereiten, weiterverkaufen oder entsorgen.
Teil E: Geräte-Abo
§ 17 Geräte-Abo
17.1 Vorrang des Abo-Vertrags. Es gilt der gesondert geschlossene Abo-Vertrag (Mietvertrag) einschließlich des dort erteilten SEPA-Lastschriftmandats; diese AGB gelten nur ergänzend.
17.2 Abschluss. Das Abo wird ausschließlich in unserer Filiale unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien abgeschlossen; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
17.3 Eigentum. Das Gerät bleibt während der gesamten Laufzeit unser Eigentum. Kaufoption und Restwertgarantie bestehen nicht; das Gerät ist nach Vertragsende zurückzugeben.
17.4 Reparaturen. Reparaturen an Abo-Geräten führen ausschließlich wir durch; dafür gelten §§ 6 sowie 9 bis 12 entsprechend. Die Garantie nach § 18.5 findet keine Anwendung; maßgeblich sind die Leistungszusagen des Abo-Vertrags.
Teil F: Mängelhaftung, Garantie, Haftung, Schlussbestimmungen
§ 18 Gesetzliche Mängelhaftung und freiwillige Garantie
18.1 Reparaturleistungen. Für unsere Werkleistungen gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht; Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren in zwei Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB), eine Verkürzung gegenüber Verbrauchern findet nicht statt. Für Kaufverträge gilt § 15. Die gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig von unserer Garantie nach Ziffer 18.5 und sind unentgeltlich.
18.2 Unternehmerkunden. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Abnahme bzw. Ablieferung. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
18.3 Vereinbarte Beschaffenheit. Keine Mängel sind Eigenschaften, die nach §§ 9.6, 10.2, 10.3 und 11.2 als vereinbarte Beschaffenheit gelten, insbesondere die fehlende Wasserdichtigkeit nach einer Reparatur, die benannten Funktionseinschränkungen der gewählten Ersatzteilvariante, herstellerseitige Systemmeldungen sowie bei Annahme vorhandene optische Vorschäden und deren Auswirkungen. Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern gilt zusätzlich § 15.3.
18.4 Ausschlussgründe. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel beruht auf unsachgemäßer Behandlung, Sturz, Druck- oder Gewalteinwirkung nach Reparatur bzw. Ablieferung einschließlich hierdurch verursachter Schäden am eingebauten Bauteil; auf Flüssigkeitseintritt nach der Reparatur (§ 11), soweit dieser nicht darauf beruht, dass wir das Gerät mangelhaft verschlossen oder eine geschuldete Dichtung fehlerhaft verbaut haben; auf Eingriffen des Kunden oder Dritter nach unserer Reparatur; oder auf normalem Verschleiß.
18.5 Freiwillige Smartphoniker-Garantie. Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gewähren wir eine freiwillige Garantie auf Reparaturen sowie auf den Verkauf gebrauchter und aufbereiteter Geräte. Sie erfasst bei Reparaturen das von uns ausgetauschte Bauteil und die fachgerechte Ausführung unserer Montageleistung, bei verkauften Geräten die Funktionsfähigkeit im vereinbarten Zustand. Nicht erfasst sind Bauteile und Baugruppen, die wir nicht getauscht haben, sowie deren Ausfall nach unserer Reparatur.
Die Garantie setzt voraus, dass das getauschte Bauteil bei der Reklamation unbeschädigt ist. Weist es eine Beschädigung auf, die bei der Übergabe an den Kunden nicht vorhanden war, entfällt der Garantieanspruch für dieses Bauteil und für Bauteile, deren Funktion von ihm abhängt. Auf die Ursache der Beschädigung kommt es nicht an; maßgeblich ist allein, dass sie bei Übergabe nicht vorhanden war und jetzt feststellbar ist. Der Kunde kann nachweisen, dass die Beschädigung bereits bei Übergabe vorlag oder dass sie für den gerügten Defekt nicht ursächlich sein kann. Maßgeblich sind im Übrigen unsere Garantiebedingungen; sie sind Bestandteil dieser AGB, unter smartphoniker.de/garantie abrufbar und werden mit dem Reparatur- bzw. Kaufbeleg auf einem dauerhaften Datenträger übergeben. Garantiedauer, Ausschlüsse und Abwicklung ergeben sich daraus. Die Garantie tritt neben die gesetzlichen Mängelrechte und schränkt sie nicht ein. Bei Aufträgen nach § 1.6 gilt die im Rahmenvertrag vereinbarte Garantiedauer.
§ 19 Haftung
19.1 Unbeschränkte Haftung. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach Art. 82 DSGVO. Diese Ziffer bleibt von allen übrigen Haftungs-, Begrenzungs- und Mitverschuldensregelungen dieser AGB unberührt.
19.2 Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
19.3 Schadenshöhe am Gerät. Im Rahmen der Ziffer 19.2 entspricht der vorhersehbare Schaden bei Verlust oder Beschädigung des uns übergebenen Gerätes dem Wiederbeschaffungswert eines gleichartigen Gerätes in vergleichbarem Zustand im Zeitpunkt der Übergabe an uns. Der Nachweis eines abweichenden Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
19.4 Datenverlust und Nutzungsausfall. Für Datenverlust gilt ergänzend § 12.4. Der Nutzungsausfall während der vereinbarten oder angemessenen Reparatur- und Bearbeitungszeit begründet keinen Schadensersatzanspruch; kommen wir in Verzug oder verzögert sich die Bearbeitung aus einem von uns zu vertretenden Grund erheblich, bleiben die gesetzlichen Ansprüche unberührt.
19.5 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 20 Ergänzende Bestimmungen für Unternehmerkunden
Diese Regelungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
20.1 Untersuchungs- und Rügepflicht. Der Unternehmerkunde untersucht die Leistung unverzüglich nach Erhalt und rügt offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen in Textform, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Werktagen ab Entdeckung; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB entsprechend). Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen (§ 377 Abs. 5 HGB).
20.2 Abnahmefiktion. Fordern wir den Unternehmerkunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf und verweigert er sie nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB entsprechend).
20.3 Verjährung. Es gilt § 18.2.
20.4 Haftungshöchstbetrag. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung je betroffenem Gerät auf dessen Wiederbeschaffungswert, höchstens jedoch auf 5.000,00 € begrenzt.
20.5 Datenschutz. Der Unternehmerkunde stellt sicher, dass die Übergabe von Geräten mit personenbezogenen Daten Dritter datenschutzrechtlich zulässig ist, und stellt uns von Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung dieser Pflicht frei. § 7.4 bleibt unberührt.
20.6 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kiel.
§ 21 Schlussbestimmungen
21.1 Anwendbares Recht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.
21.2 Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; für Unternehmer gilt § 20.6. Bei Aufträgen nach § 1.6 gilt der im Rahmenvertrag vereinbarte Gerichtsstand.
21.3 Textform, Vorrang von Individualabreden. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB) und gelten unabhängig von ihrer Form.
21.4 Beweislast. Die gesetzlichen Beweislastregelungen, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben von sämtlichen Bestimmungen dieser AGB unberührt.
21.5 Verbraucherstreitbeilegung. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
21.6 Batterien und Elektroaltgeräte. Altbatterien und Elektroaltgeräte nehmen wir im gesetzlichen Umfang unentgeltlich zurück (§ 10.7). Batterien gehören nicht in den Hausmüll; das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist hierauf hin. Pb steht für Blei, Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber.
21.7 Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
21.8 Vertragstext. Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Diese AGB können jederzeit in unserer Filiale eingesehen und unter smartphoniker.de/agb abgerufen werden; bei Online-Bestellungen werden Bestelldaten und AGB per E-Mail zugesendet.
GG.Energy UG (haftungsbeschränkt) · Bahnhofstraße 30 · 24223 Schwentinental Stand: 21.09.2026 · Version 1.3
Waren- bzw. Gerätewert | Pauschale je Weg (inkl. USt.) | eingeschlossene Transportversicherung
bis 500,00 € | 7,95 € | bis 500,00 €
über 500,00 € bis 2.500,00 € | 14,95 € | bis 2.500,00 €
Gerätetyp | Diagnosepauschale (inkl. USt.) | Anrechnung bei Auftragserteilung
Smartphones, Smartwatches, Konsolen, sonstige Geräte | 49,00 € | 19,00 €
Tablets, Laptops, PCs | 69,00 € | 29,00 €
Variante | Bedeutung
Original | Fabrikneues Bauteil des Geräteherstellers oder seines Zulieferers
Aufbereitet (Refurbished) | Originalkomponente des Herstellers, geprüft und wiederaufbereitet
Premium | Fabrikneues Bauteil eines Drittherstellers in unserer höchsten Qualitätsstufe, kein Originalteil
Standard | Fabrikneues Bauteil eines Drittherstellers in Standardqualität, kein Originalteil